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Fakten über Brustkrebs

Erfahren Sie hier allgemein Wissenswertes über Brustkrebs. Für detailliertere Informationen zu einzelnen Themen möchten wir Sie auf unsere Linkliste verweisen. Zum Thema Vorsorge schauen Sie gerne hier vorbei: Brustkrebs-Früherkennung

  • Brustkrebs gehört weltweit zu den häufigsten Krebserkrankungen – es werden mehr als eine Million Brustkrebserkrankungen pro Jahr neu diagnostiziert.

  • In Deutschland erkrankt eine von 8 Frauen in ihrem Leben an Brustkrebs

  • Brustkrebs ist die häufigste Krebsart und die häufigste Krebstodesursache bei Frauen. Nur Herz-Kreislauferkrankungen mit Todesfolge liegen in der Anzahl noch davor.

  • Die jährlichen Neuerkrankungen in Deutschland liegen bei 70.550 bei Frauen und 740 bei Männern, zuzüglich in situ-Tumore (RKI, 2020)

  • 18.425 Sterbefälle bei Frauen pro Jahr in Deutschland (RKI, 2020)

  • Die Überlebensrate beträgt 83 Prozent bezogen auf 10 Jahre.

  • Noch nie war die Lebenserwartung bei Frauen so hoch wie heute. Aktuell liegt diese in Deutschland bei durchschnittlich 83 Jahren.

Die weibliche Brust umfasst Fett- und Bindegewebe, in welche das milchproduzierende Drüsensystem verflechtet ist. Die Brustwarze ist über die Milchgänge (lat.: ducti) mit den sogenannten Drüsenläppchen verbunden, die im Inneren der Brust liegen. Die häufigste Form von Brustkrebs, das duktale Mammakarzinom, hat seinen Ursprung in den Milchgängen.

Das Verhältnis von Fett-, Binde- und Drüsengewebe in der Brust verändert sich mit der Zeit. Umso älter eine Frau wird, desto mehr nimmt der Fettanteil zu, während sich das Binde- und das Drüsengewebe zurückbilden. Vor der Menopause verändert sich die Brust durch hormonelle Schwankungen während des Menstruationszyklus. Diese Aspekte sind bei Vorsorgeuntersuchungen von Bedeutung, um den richtigen Zeitpunkt und die richtige Methode (z.B. Sonographie bei jüngeren Frauen mit dichtem Brustgewebe) zu wählen. Schauen Sie dazu gerne in unserem Bereich 'Früherkennungsmöglichkeiten' vorbei.

Die weibliche Brust ist, besonders im vorderen Teil im Bereich der Brustwarze, durchzogen von einem System feinster Lymphbahnen, die unter anderem für den Abtransport von Krankheitserregern oder Abbauprodukten von Zellen verantwortlich sind. Wenn sich bei einer Brustkrebserkrankung einzelne Zellen vom Ursprungstumor lösen, werden sie durch die Lymphbahnen in den nächstgelegenen Lymphknoten transportiert, der deshalb angeschwollen sein kann. Bei Vorsorgeuntersuchungen werden daher immer auch die Lymphknoten abgetastet.

Brustkrebs wird weitläufig typischerweise mit Frauen assoziiert. Doch auch Männer können mit der Krankheit diagnostiziert werden. In Deutschland sind das jährlich über 700 Fälle. Im Gegensatz zur weiblichen Brust befinden sich bei Männern nur rudimentär angelegte Milchgänge. Denn bis zur Pubertät ist die weibliche und die männliche Brust nahezu gleich; erst durch die weiblichen Sexualhormone wachsen bei Mädchen das Binde- und Fettgewebe, das Drüsengewebe sowie die Milchgänge. Die Anlagen sind jedoch auch in der männlichen Brust vorhanden und dort haben bei Weitem die meisten der Brustkrebserkrankungen ihren Ursprung.

Symptome des männlichen Brustkrebs sind ganz ähnliche wie bei Frauen: Knoten und Entzündungen im Brustbereich sowie verhärtete oder vergrößerte Lymphknoten in der Achselhöhle. Außerdem deuten eine Flüssigkeitsabsonderung aus der Brustwarze, eine Veränderung der Brusthaut oder eine Einziehung der Brustwarze auf möglichen Brustkrebs.

Doch die Forschung ist aufgrund der viel geringeren Fallzahlen bei Männern auf Frauen konzentriert. Derzeit gibt es keine Leitlinie zur Früherkennung beim Mann, außerdem wird hier häufig nicht mit Brustkrebs gerechnet. Das führt dazu, dass Vorboten oftmals übersehen oder fehlgedeutet werden und der Krebs sich über einen langen Zeitraum entwickeln kann.

Auch sämtliche verfügbaren Behandlungsansätze und Behandlungsorte sind auf Frauen ausgerichtet. Für betroffene Männer stellt das – neben der sowieso schon beängstigenden Diagnose – eine Doppelbelastung da. Häufig fühlen sie sich schlichtweg deplatziert. In verifizierten Brustzentren sind die ÄrztInnen jedoch durchaus vertraut mit der Erkrankung beim Mann und in jedem Fall sollte die Fachkompetenz eines Brustzentrums, wo immer möglich, genutzt werden.

Wir empfehlen Ihnen für weitere Information: „Netzwerk Männer mit Brustkrebs e. V.“

Bis zu 20 Prozent der Brustkrebspatientinnen sind familiär vorbelastet, etwa ein Viertel davon haben das veränderte Gen BRCA1 oder BRCA2. Das bedeutet, dass insgesamt etwa 5 Prozent aller Brustkrebsfälle erblich-genetisch bedingt sind. Für Mutationsträgerinnen erhöht sich das lebenslange Risiko an Brustkrebs zu erkranken auf rund 60 Prozent und das Risiko für Eierstockkrebs auf 20 bis 60 Prozent. Hinweise auf erblich bedingten Brustkrebs liegen beispielsweise vor, wenn die Erkrankung in sehr jungem Alter auftritt oder mehrere Personen in der Familie erkrankt sind.

Die BRCA-Gene werden auch als Tumorsupressorgene bezeichnet, da sie in intaktem Zustand der Entstehung eines Tumors entgegenwirken. BRCA steht für „breast cancer“, das englische Wort für Brustkrebs. Bei einer Mutation kann das Gen diese Schutzfunktion nicht mehr wahrnehmen und die Wahrscheinlichkeit einer Brustkrebserkrankung steigt immens. Sowohl Mutter als auch Vater können Träger der Genveränderung sein. Männer erkranken zwar deutlich seltener, können die Mutation jedoch ebenso wie Frauen mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent weitergeben.

Bei einem Verdacht auf die Genmutation kann ein Gentest für Gewissheit sorgen. Dieser wird in Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs auf Basis einer Blutprobe durchgeführt. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Beratung und Gendiagnostik. Bestätigt sich die Vermutung, wird die Frau (oder der Mann) nicht alleine gelassen. Es bietet sich die Möglichkeit einer engmaschigen Brustkrebs-Früherkennung bis hin zur vorbeugenden Entfernung der gesunden Brustdrüse. Die Entscheidung zur Gendiagnostik muss sehr sorgfältig getroffen werden. Wer aus einer Familie mit einer bekannten Mutation kommt, kann durch den Gentest jedoch auch entlastet werden, wenn nämlich diese nicht nachgewiesen werden kann.

Weiterführende Informationen zu diesem Spezialthema finden Sie über unsere Linkliste und bei: 

www.krebsinformationsdienst.de

www.brca-netzwerk.de

Wenn Sie die Diagnose Brustkrebs bekommen haben, kann das erst einmal sehr beängstigend und überfordernd sein. Lassen Sie sich in jedem Fall ein paar Tage Zeit. Sprechen Sie mit vertrauen Menschen und informieren Sie sich bei ÄrztInnen und Fachstellen über die Krankheit Brustkrebs. Holen Sie in jedem Fall eine zweite ärztliche Meinung ein. 

Viele wichtige Entscheidungen liegen nun vor Ihnen. Doch Brustkrebs ist in den meisten Fällen kein medizinischer Notfall. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit, die Sie benötigen, um sich über die Krankheit und die unterschiedlichen Behandlungsmethoden zu informieren. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird Sie in den folgenden Schritten begleiten. Erwägen Sie, ob Sie die weitere Behandlung in einem Brustzentrum durchführen lassen möchten. Prüfen Sie, ob aktuelle Studien und eine Teilnahme an diesen für Sie in Betracht kommt. Sehen Sie hierzu in unserer Linkliste nach und sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin darüber.

Direkte Hilfe bieten der Krebsinformationsdienst, die Deutsche Krebshilfe e.V. und die regionalen Brustzentren in Ihrer Nähe. Sehen Sie hierzu auch in unserer Linkliste nach oder informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Gut zu wissen:
Brustkrebs gehört inzwischen zu den am bestuntersuchten Krebserkrankungen. Die Brustzentren zeichnen sich durch einen hohen Qualitätsstandard aus. Sie bieten optimale Brustkrebsversorgung von der Diagnostik bis zur Nachsorge. Die Heilungsprognose hat sich durch eine Vielzahl an frühzeitigen Diagnosemethoden und verfügbaren Therapien erheblich verbessert.

Zur Bekämpfung von Brustkrebs gibt es verschiedene Therapieformen. Entschieden wird vor allem je nach Art, Größe und Ausbreitung des Tumors sowie dem Alter, dem Rückfallrisiko und der allgemeinen Gesundheit der betroffenen Person.

Die möglichen eingesetzten Verfahren umfassen: Operation, Strahlentherapie, Hormontherapie, Chemotherapie und sogenannte Zielgerichtete Verfahren. Oft wird mit einer Kombination der vorhandenen Therapieformen behandelt. Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto weniger aggressiv ist in der Regel die Therapie.

Aufgrund des Restrisikos an noch zirkulierenden Krebszellen im Körper folgt auf die Operation in der Regel die sogenannte adjuvante Behandlung. Diese wird durch Strahlentherapie, oft in Kombination mit medikamentöser Therapie, durchgeführt.

Für weiterführende Informationen zu den Behandlungsmöglichkeiten bei Brustkrebs verweisen wir auf die Seite des Krebsinformationsdienst.

In der Forschung gibt es immer wieder neue Behandlungsstrategien oder Medikamente zur Bekämpfung von Krankheiten, die aber noch nicht etabliert sind. Bevor sie schließlich öffentlich zugänglich gemacht werden, müssen sie in Form von klinischen Studien umfangreich geprüft werden.

Bei den interventionellen Studien werden ausgewählten PatientInnen Arzneimittel in einer genau bestimmten Dosierung oder Kombination zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden anschließend mit schon bestehenden Behandlungsmethoden verglichen. Der Vorteil für TeilnehmerInnen liegt in einer engmaschigen und sehr umfangreichen Untersuchung und Betreuung. Gleichzeitig erhalten sie Zugang zu Therapien, die dem allerneuesten Stand entsprechen und können daher als Erste von den neuesten Erkenntnissen aus der Forschung profitieren.

Bei nicht-interventionellen Studien kommen Medikamente zum Einsatz, die bereits erprobt und auf dem Markt verfügbar sind. Bei diesen Studien sollen Ergebnisse schon abgeschlossener klinischer Studien bestätigt werden, bevor diese als neue Therapierichtung in alle Behandlungen mit einfließen.

Gerade für BrustkrebspatientInnen besteht die Möglichkeit, an Studien teilzunehmen. Ob und welche Studien angeboten werden, können Sie z.B. über folgende Links erfahren:

www.studien.de
www.viomedo.de

Vor der Teilnahme an einer Studie sollten Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin besprechen. Denn zunächst muss geprüft werden, ob die Art des Tumors, das Lebensalter und sonstige bekannte Erkrankungen zu den innerhalb der Studie benötigten Werten passen. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie im Vorfeld vonseiten des Arztes bzw. der Ärztin umfassend aufgeklärt werden. Sollten alle Anforderungen erfüllt sein, entscheiden natürlich immer Sie selbst, ob sie an der angebotenen Studie tatsächlich teilnehmen möchten.

Das Leitlinienprogramm der Deutschen Krebsgesellschaft legt ausdrücklich fest, dass PatientInnen, die nicht an einer Studie teilnehmen, qualitativ ebenso gut behandelt werden wie StudienteilnehmerInnen.

In den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes haben Geflüchtete und Asylbewerberinnen weniger Zugriff auf Leistungen als gesetzlich Versicherte. Jedoch stehen ihnen bei gesundheitlichen Beschwerden, akuten Schmerzen und Krankheiten die notwendige Behandlung zu. Dies beinhaltet auch medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Um einen Arzt aufsuchen zu können, wird der sogenannte Berechtigungs- oder Behandlungsschein benötigt. Dieser wird meist von der Erstaufnahmeeinrichtung oder der zuständigen Behörde vor Ort, in der Regel dem Sozialamt, ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer ist unbedingt zu beachten. Nach 18 Monaten bekommen Geflüchtete und Asylbewerberinnen auch die elektronische Gesundheitskarte.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.migration-gesundheit.de oder www.mimi-gesundheit.de

Wir möchten außerdem auf unsere breastcare App verweisen, in der unter anderem und in verschiedenen Sprachen eine Angebotsübersicht von Fachstellen aufgelistet ist, die sich speziell an Menschen richten, die neu in Deutschland sind.

Die Rechte für PatientInnen sind vom Bundesministerium für Gesundheit im „Leitfaden Patientenrecht in Deutschland“ zusammengefasst. Diesen finden Sie unter www.bmj.de

Einige erste wichtige Angaben: Sie haben grundsätzlich das Recht auf Information, Schutz der Privatsphäre, freie ÄrztInnen-Wahl und Selbstbestimmung. Darüber hinaus auf Einsichtnahme in Ihre Unterlagen, auf eine Zweitmeinung sowie auf eine lückenlose Versorgung.